Atemschutz
Sie rennen rein, wenn die anderen raus rennen! Kameraden: "Gesund rein, gesund raus!
Schon bei einfachen Einsätzen werden durch Brände, austretenden Flüssigkeiten oder Gasen Atemgifte freigesetzt. Dazu besteht die Gefahr des Sauerstoffmangels, vorwiegend in geschlossenen Räumen und windgeschützten Bereichen.
Aus diesem Grund schützen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch das Tragen von Atemschutzgeräten.
Atemschutzgeräteträger haben eine spezielle Ausbildung um den Innenangriff durchzuführen bzw. unter Atemschutz arbeiten zu dürfen. Dies bedeutet das Tragen eines Pressluftatmers und einer dazu passenden Vollmaske. Dadurch können Feuerwehrkameraden dichter an den Brandherd und das Feuer direkt an der Wurzel bekämpfen. Dies erfordert höchste körperliche Fitness.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger findet auf Landkreisebene mit mindestens 25 Stunden inkl. Abschlussprüfung statt.
Um am Lehrgang teilzunehmen ist eine Ärztliche Untersuchung nötig, die G 26.3.
Diese Untersuchung muss alle drei Jahre wiederholt werden (ab 50 Jahren jährlich).
Gerade als Atemschutzträger ist eine regelmäßige Übung wichtig, um weiterhin für den Ernstfall gewappnet zu sein.
Daher muss ein AGT mindestens einmal in zwölf Monaten einen Leistungsnachweis in einer Übungsstrecke in der Feuerwehrtechnische Zentrale Gifhorn absolvieren. Zusätzlich mindestens einmal Jährlich an einer theoretischen Weiterbildung sowie einer unter Einsatzbedingungen gestalteten praktischen Übung teilnehmen.